Schwerpunktschule
Die UN-Konvention, die seit 2009 in Deutschland geltendes Recht ist, verpflichtet im Artikel 24 alle Unterzeichnerstaaten ein „inklusives Bildungssystem“ einzurichten und den Zugang für alle Schüler mit Behinderung zu allen allgemeinbildenden Schulen zu ermöglichen.
Wir als Schwerpunktschule entwickeln ein schuleigenes Konzept zur individuellen Förderung eines jeden Kindes und Jugendlichen.
Die Regelschullehrerinnen und -lehrer planen gemeinsam mit den Förderschullehrerinnen und -lehrern bzw. der pädagogischen Fachkraft den Unterricht (in vielen Unterrichtsstunden) und führen diesen im Team in der Klassengemeinschaft oder in Kleingruppen durch.
Diese individuelle Förderung ist generell allen Schülern der Schule zugänglich. Hierzu erfolgen Absprachen in den jeweiligen Klassenteams nach vorheriger Elternberatung.
Infos zur Schwerpunktschule finden Sie unter
sonderpaedagogik.bildung-rp.de und foerderung.bildung-rp.de